Unsere Leistungen

Unsere Schwerpunkte
Wir bieten Ihnen langjährige Erfahrung in professioneller Immobilienbewertung und einer Vielzahl weiterer Leistungen rund um immobilienwirtschaftliche Fragestellungen! Fachliche Kompetenz und Zuverlässigkeit sind dabei wesentliche Schlüsselfaktoren, denen wir uns verpflichtet fühlen.
Market Value Appraisals
(§ 194 BauGB)
Market value appraisals are required for a variety of very diverse objectives. In general, the most probable purchase price under normal market conditions should be determined while excluding personal and unusual circumstances. Where possible, it is determined from the analysis of transactions actually carried out for compa...
Market Value Appraisals
(§ 194 BauGB)
Verkehrswert-/Marktwertgutachten werden für viele, sehr unterschiedliche Zielsetzungen benötigt. Im Regelfall soll hierbei der wahrscheinlichste Kaufpreis unter normalen Marktbedingungen bei gleichzeitigem Ausschluss von persönlichen und ungewöhnlichen Verhältnissen ermittelt werden. Er wird, sofern dies möglich ist, aus der Analyse von tatsächlich getätigten Transaktionen für vergleichbare Immobilien ermittelt. Dabei besteht ein Zusammenhang zwischen dem Kaufpreis einer Immobilie und dem ihr zugesprochenen Wert. So formulierte Prauser bereits 1940: „Allgemein versteht man unter Wert die Bedeutung, die man einem Gegenstand, einer Sache auf Grund vergleichender Schätzung beilegt. Ein Vergleich benötigt einen Maßstab, an welchem man die Werthöhe messen kann. Diesen Maßstab bietet uns in gegenwärtiger Gesellschaftsordnung der Preis, der für eine Sache im freien Handelsverkehr zu erzielen ist“. Es sollte beachtet werden, dass es sich hierbei lediglich um eine Preisfiktion handelt. Der am Ende tatsächlich vereinbarte Kaufpreis ist nur das Ergebnis aus dem (mehr oder weniger) rationalen Handeln einzelner Marktakteure und muss deshalb nicht mit dem wahrscheinlichsten Kaufpreis, dem Verkehrswert, übereinstimmen.
Zu den häufigsten Gründen einer Immobilienbewertung zählen:
• Ankauf • Verkauf • Erbauseinandersetzung • Ehescheidung und daraus folgende Notwendigkeit zur Ermittlung des Zugewinnausgleichs (Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB) • Vermögensaufteilung • Gutachten für erbschafts- und schenkungssteuerliche Anlässe (§ 198 BewG) • Steuerliche Aufteilung des Kaufpreises in Grundstücks- und Gebäudewert Wir erstellen Wertgutachten für alle wesentlichen Immobilienarten (Link zu Objektarten) im nationalen sowie internationalen Umfeld. Dabei haben Zuverlässigkeit und Qualität bei uns höchste Priorität. Aus diesem Grund können wir weder Kurzgutachten, noch automatisierte bzw. weitgehend textbausteinbasierte Bewertungen anbieten.Wertgutachten für Kapitalverwaltungsgesellschaften i.S.d. KAGB
Since 2013, alternative investment funds (AIF), which include both open-ended and closed-end real estate funds, have been regulated by the German government under the German Investment Act (KAGB). With the introduction of this new regulation, the previously applicable Investment Act has become considerably stricter. The reg...
Wertgutachten für Kapitalverwaltungsgesellschaften i.S.d. KAGB
Since 2013, alternative investment funds (AIF), which include both open-ended and closed-end real estate funds, have been regulated by the German government under the German Investment Act (KAGB). With the introduction of this new regulation, the previously applicable Investment Act has become considerably stricter. The regulations relating to property appraisal are particularly noteworthy with regard to the choice of appraisal methods, the inspection of the properties, and the selection of appraisers.
Section 168 (1) KAGB stipulates that the value of open-ended public investment assets must be determined on the basis of the individual market values of the assets that it is comprised of using the respective statutory or standard market procedures. To ensure a proper, transparent, and independent appraisal, the capital management company must prepare an internal appraisal guideline (§ 169 KAGB). The assets must be valued impartially and with due expertise, care, and diligence. Since a proper appraisal cannot be ensured without a comprehensive property inspection, § 231 KAGB for purchase appraisals and § 239 for standard appraisals stipulate that the inspections must be carried out in person by the appraiser(s) (the number of appraisers depends on the volume of value). The essential criteria for the selection of a suitable appraiser are stipulated in § 216 KAGB. The appraiser must be subject to a legally recognized, mandatory professional registration or legal and administrative regulations or rules of professional conduct, and must provide sufficient professional guarantees to be able to perform the appraisal effectively. Furthermore, the assessment shall not be delegated to a third party.
The appraisal of high-quality, investment-ready real estate is one of our core competencies. For over 25 years, we have been assisting institutional investors as purchase appraisers and standard appraisers, and are also very familiar with the typical processes and requirements necessary to perform efficient appraisals. An up-to-date list of our clients can be found here (link to references). You would like more information on a possible cooperation? We would be happy to provide you with more information about our company and the relevant BaFin documents.
Beleihungswertgutachten (§ 16 PfandBG)
The mortgage lending value of a property, as defined in section 16 of the German Pfandbrief Act (PfandBG), provides banks with a reliable estimate of the credit risk in real estate financing. This may not be higher than the value "which is determined in the course of a prudent assessment of the future marketability of a pro...
Beleihungswertgutachten (§ 16 PfandBG)
The mortgage lending value of a property, as defined in section 16 of the German Pfandbrief Act (PfandBG), provides banks with a reliable estimate of the credit risk in real estate financing. This may not be higher than the value "which is determined in the course of a prudent assessment of the future marketability of a property and by taking into account the long-term, sustainable characteristics of the property, normal regional market conditions, and current and possible other uses". The absolute upper limit for the mortgage lending value is the market value. In contrast to the market value, which is intended to reflect the typical purchase price taking into account the current market environment while excluding personal or unusual situations, the mortgage lending value serves as the collateral value from the perspective of the respective financing credit institution. It is intended to ensure during the term of the agreement that any loan that may be defaulted on can be completely redeemed from the proceeds of realization (primarily foreclosure, but also free sale) at any time, which is why potential and expected fluctuations in value in the future must be taken into account in terms of value. For this reason, the market value on the appraisal date must not fall below the mortgage lending value during the entire period of the loan. With our team of experienced, certified mortgage lending value appraisers, we can prepare value appraisals in accordance with § 16 PfandBG that are normally a combined market and mortgage lending value appraisal. Upon request, a mortgage lending value appraisal can also be carried out independently if an adequate, up-to-date market value appraisal is available.
Bewertung von Projektentwicklungen
Who hasn’t heard of the saying "don't put all your eggs in one basket” a phrase commonly attributed to Miguel de Cervantes (1547-1616), or more precisely to Sancho Panza in his novel Don Quixote. This very clear and figurative translation, common to the Anglo-Saxon world, masks the simple but earnest advice: "no aventur...
Bewertung von Projektentwicklungen
Wertgutachten über Grundstücke werden im Normalfall unter Berücksichtigung der bestehenden Bebauung erstellt. In manchen Fällen kann es jedoch angezeigt sein, die Bewertung unter Zugrundelegung einer künftigen, fiktiv bereits realisierten Nutzung durchzuführen, obwohl das Grundstück am Wertermittlungsstichtag (noch) unbebaut ist. Dies ist oft bei Ankaufsbewertungen über Projektentwicklungen der Fall, weil der zu plausibilisierende Kaufpreis auf der Basis des fiktiv fertiggestellten, voll vermieteten bzw. mit Mietgarantien versehenen Gebäudes inklusive des Grundstücks vereinbart wurde.
Portfoliobewertungen
An appraisal of land value is normally prepared taking into account the existing state of development. In some cases, however, it may be appropriate to carry out the appraisal on the basis of a future, fictitious use that has already been realized, even though the property is (still) undeveloped on the appraisal date. This ...
Portfoliobewertungen
Wer kennt nicht die Redewendung „don‘t put all your eggs in (just) one basket?“, deren Herkunft üblicherweise Miguel de Cervantes (1547-1616), oder genauer, dem Sancho Panza aus seinem Roman Don Quixote zugeschrieben wird. Die für den angelsächsischen Raum übliche, sehr bildliche Übersetzung überdeckt den einfachen, aber ernst gemeinten Rat: „no aventurarse todo en un día“; man möge nicht alles an einem Tag wagen. Oder auf eine Karte setzen. Nach Markowitz (Portfolio Selection, 1952) lässt sich dies am ehesten durch die Zusammenstellung eines diversifizierten (Immobilien-)Portfolios erreichen. Hierbei kommen sowohl der Erwerb einzelner Immobilien als auch der Erwerb ganzer Immobilienbestände in Frage. Wird eine größere Anzahl von Immobilien innerhalb eines Rechtsgeschäfts gehandelt, spricht man von einem Portfoliogeschäft, bei dessen Wertermittlung die Immobilien – je nach Wunsch bzw. rechtlicher Anforderung – entweder einzeln oder als Gesamtheit zu bewerten sind. Die klassische Portfoliobewertung zählt zu den Massenbewertungsverfahren (modern auch: Zeilenbewertung), bei welcher die Ausweisung von Marktwerten auf Einzelobjektebene nicht möglich ist. Dies ist u.a. den portfoliobedingten Risikoüberlegungen des Marktes (Diversifikationseffekte etc.) geschuldet, aufgrund derer es zu einer Abweichung zwischen der Summe der Einzelwerte und der Bewertung der Gesamtheit kommen kann. Im Gegenzug können hier allerdings kostengünstigere und schnell umsetzbare Methoden zum Einsatz kommen, wie z.B. Pareto, Paket- bzw. Massenbewertung, Random (Monte-Carlo) und hedonische Methoden. Eine Objektbesichtigung wird im Allgemeinen nicht, oder nur stichprobenartig durchgeführt. Es sollte jedoch beachtet werden, dass vorgenannte Bewertungsmethoden in vielen Fällen rechtlich nicht zulässig sind. So wird z.B. für die Bewertung von offenen Publikumsinvestmentvermögen in § 169 Abs. 1 KAGB die Ermittlung der jeweiligen Verkehrswerte und in § 231 Abs. 2 Satz 2 KAGB die persönliche Besichtigung durch den Sachverständigen vorgeschrieben. Wir verstehen unter Portfoliobewertung im Normalfall die Bewertung des beauftragten Immobilienbestands auf Einzelobjektebene. Eine Ortsbesichtigung ist in diesem Fall obligatorisch. Sie erhalten dafür neben einer aussagekräftigen Portfolioübersicht ein vollständiges Gutachten (§ 194 BauGB) für jede Immobilie. Einer getrennten Verwertung einzelner Immobilien steht somit nichts im Wege. Auf Wunsch erstellen wir darüber hinaus auch klassische Portfoliobewertungen. Sprechen Sie uns an!
Versicherungswertgutachten
In accordance with § 88 of the German Insurance Contract Act (VVG), the insured value is defined as the amount that the policyholder has to pay at the time of the occurrence of the insured event for the replacement or restoration of the insured asset in its new condition, less the reduction in value resulting from the diff...
Versicherungswertgutachten
Gemäß § 88 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist der Versicherungswert definiert als derjenige Betrag, den der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten Sache in neuwertigem Zustand unter Abzug des sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergebenden Minderwertes aufzuwenden hat. Soweit im Rahmen des Gebäudeversicherungsvertrags keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, handelt es sich somit um eine Versicherung zum Zeitwert. In der Praxis ist diese Form der Versicherung für Gebäude selten anzutreffen, da die Versicherungsnehmer normalerweise an der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands interessiert sind und die Kosten der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung in der Regel nicht mit dem Zeitwert vor Eintreten des Versicherungsfalls übereinstimmen. Aus diesem Grund werden den meisten Versicherungsverträgen Neuwerte bzw. gleitende Neuwerte (die heute vorherrschende Versicherungsform) zugrunde gelegt. Während sich die Versicherungssumme bei einer Versicherung zum Neuwert an den ursprünglich aufgewendeten Herstellungskosten der baulichen Anlagen orientiert, werden bei einer Versicherung zum gleitenden Neuwert auch künftig erwartete Baukostensteigerungen berücksichtigt. Bei dieser Versicherungsform besteht in der Regel ein automatischer Unterversicherungsverzicht des Versicherungsgebers, weil davon ausgegangen wird, dass zwischenzeitlich erfolgte Kostensteigerungen angemessen erfasst und somit in der Versicherungsprämie enthalten sind. Als gleitender Neuwert wird derjenige Betrag definiert, der im Schadensfall aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand herzustellen. Er wird traditionell als Preis des Jahres 1914 in Reichsmark ausgedrückt (natürlich aus heutigen Preisen zurückgerechnet). Dieses merkwürdig anmutende Vorgehen hat verschiedene Gründe, die hier nicht näher erörtert werden, wirkt sich aber auf die Schadensregulierung nicht negativ aus. In keinem der vorgestellten Verfahren wird der Bodenwert des Grundstücks berücksichtigt.
Wertindikationen
An indication of value is generally understood to be a roughly estimated determination of the value level or a value range on the basis of the documents and information provided by the client and used as a basis without inspection. A site inspection is not or only rarely carried out. In addition, descriptive elements such a...
Wertindikationen
Unter einer Wertindikation wird im Allgemeinen eine grob überschlägige Bestimmung des Wertniveaus oder einer Wertspanne auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten, ungeprüft zugrunde gelegten Unterlagen und Informationen verstanden. Eine Ortsbesichtigung findet nicht oder nur selten statt. Darüber hinaus wird auf beschreibende Elemente wie z.B. einer umfassenden Lage- und Objektbeschreibung verzichtet; der Schwerpunkt liegt auf der rechnerischen Darstellung der Wertermittlungsverfahren sowie der textlichen Erfassung wesentlicher Anknüpfungstatsachen. Wertindikationen können daher nur als Orientierungshilfe dienen, z.B. zur Erstprüfung für An- oder Verkaufsüberlegungen oder zur Erstellung einfacher Vermögensübersichten. Die Vorteile gegenüber einem Vollgutachten liegen in den geringeren Kosten und schnelleren Bearbeitungszeiten. Für komplexe Bewertungsobjekte können Wertindikationen in der Regel nicht verwendet werden, insbesondere bei Vorliegen von wertrelevanten Rechten und Belastungen oder bei Betreiberimmobilien, die eine intensive Auseinandersetzung mit deren betriebswirtschaftlichen Aspekten erfordern.
Gerichts- und Schiedsgutachten
Publicly appointed and certified appraisers often play an important role in civil and criminal proceedings as a result of their professional expertise. The §§ 402 ff. ZPO, for example, regulate the evidence to be provided by experts in civil proceedings. Experts working for the court are "appointed" by the court (§ 407 Z...
Gerichts- und Schiedsgutachten
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nehmen in Zivil- und Strafprozessen durch Einbringung ihrer Fachexpertise oft eine wichtige Rolle ein. Die §§ 402 ff. ZPO regeln z.B. den Beweis durch Sachverständige im Zivilprozess. Für das Gericht tätige Sachverständige werden von diesem „ernannt“ (§ 407 ZPO), ein privatrechtlicher Vertrag kommt nicht zustande. Schiedsgutachten dienen in erster Linie dazu, streitige Rechts- oder Tatsachenfragen durch einen neutralen Dritten im Wesentlichen unter Ausschluss eines ordentlichen Gerichts feststellen zu lassen. Hierzu schließen die Streitparten eine gemeinsame Vereinbarung, sich dem Ergebnis des Schiedsgutachtens unterwerfen zu wollen (Bindungswirkung eines Schiedsgutachtens). Unter bestimmten Umständen können Schiedsgutachten gerichtlich überprüft werden (§ 317 BGB). Im Rahmen einer Schiedsvereinbarung kann auch dies ausgeschlossen werden.
Ermittlung des angemessenen und rechtlich zulässigen Erbbauzinses (ErbbauRG)
When ground leases are created, the amount of the ground rent to be paid as well as provisions for adjustments over time are normally specified in the ground lease contract. In many cases, however, the contractually agreed upon adjustments are not fully utilized thereafter or are based on incorrect calculations. Often these...
Ermittlung des angemessenen und rechtlich zulässigen Erbbauzinses (ErbbauRG)
Bei der Bestellung von Erbbaurechten werden die Höhe des zu zahlenden Erbbauzinses sowie Regelungen zur Anpassung über die Zeit regelmäßig im Erbbaurechtsvertrag geregelt. In vielen Fällen werden die vertraglich vereinbarten Anpassungen später jedoch nicht vollständig ausgeschöpft oder basieren auf fehlerhaften Berechnungen. Nicht selten sind diese auf Fehlinterpretationen des vertraglich Gewollten zurückzuführen, z.B. weil die ursprünglich zugrunde gelegten Indexreihen nicht mehr existieren oder die bei Vertragsabschluss vor Jahrzehnten verwendeten Fachbegriffe heute nicht mehr verstanden werden. Grundstückssachverständige sind deshalb dazu angehalten, die Angemessenheit des aktuell gezahlten Erbbauzinses zu überprüfen und diesen im Fehlerfall – zumindest im Rahmen der Wertermittlung – zu korrigieren. Siehe auch: Gilich, Tobias; Simon, Thore: Anpassung von Erbbauzinsen nach Einstellung der Indizes für Bruttomonatsverdienste für Angestellte und Arbeiter im Produzierenden Gewerbe. In: Grundstücksmarkt und Grundstückswert (GuG), Heft 2, 2008, S. 99-101
Plausibilitätsprüfung von Drittgutachten
As a matter of principle, appraisal reports cannot claim to be absolute, as they are based on the interpretation and assessment of the value-determining factors identified by the appraiser. An appraisal report is instead a comprehensive (appraisal) assessment of the facts, taking into account the most likely assessment by t...
Plausibilitätsprüfung von Drittgutachten
Gutachten können grundsätzlich nicht den Anspruch des Absoluten besitzen, da sie auf Interpretation und Würdigung der vom Sachverständigen identifizierten wertbestimmenden Anknüpfungstatsachen beruhen. Vielmehr handelt es sich bei einem Gutachten um eine umfassende (Be-)Wertung der Sachlage unter Einbeziehung der wahrscheinlichsten Einschätzung durch den Immobilienmarkt. Aus diesem Grund ist bei einer Bewertung derselben Immobilie durch zwei Sachverständige nicht unbedingt mit identischen Ergebnissen zu rechnen (obwohl auch dies möglich ist), ohne dass die jeweiligen Werte an sich in Zweifel zu ziehen wären. In manchen Fällen jedoch kann eine fachliche Überprüfung eines Drittgutachtens angezeigt sein, z.B. wenn Zweifel an der Objektivität oder der Neutralität des ausführenden Sachverständigen bestehen oder die im Gutachten dargelegten Begründungen nicht nachvollziehbar sind (woraus nicht automatisch auf ein fehlerhaftes Gutachten geschlossen werden kann).
Gutachterliche Stellungnahmen
In contrast to a full appraisal report, an appraisal opinion is a factually sound assessment of only one individual aspect of an appraisal problem. More rarely, several issues are dealt with together, although in both cases there is no classification in a larger overall context. For example, the determination of the appropr...
Gutachterliche Stellungnahmen
Im Unterschied zu einem Vollgutachten handelt es sich bei einer gutachterlichen Stellungnahme um eine sachlich fundierte Beurteilung nur eines einzelnen Aspekts eines Wertermittlungsproblems. Seltener werden auch mehrere Fragestellungen gemeinsam abgehandelt, wobei in beiden Fällen keine Einordnung in einen größeren Gesamtkontext stattfindet. So handelt es sich z.B. bei der Ermittlung des angemessenen und rechtlich zulässigen Erbbauzinses ebenfalls um eine gutachterliche Stellungnahme, denn der Einfluss des ermittelten Erbbauzinses auf den Verkehrswert des Erbbaurechts oder des Erbbaugrundstücks findet nicht statt (fehlende Einordnung in den Gesamtkontext). Unsere gutachterlichen Stellungnahmen werden im Normalfall in Aufsatz- oder Briefform erstellt und grenzen sich hierdurch zusätzlich von den stärker formalisierten Vollgutachten ab.
Marktresearch
The basis of any appraisal is the prevailing value conditions of the property market. Essential prerequisites for their reliable analysis and assessment are, in addition to extensive market knowledge and experience on the part of the appraiser, access to current, valid market data. Thorough market research forms the basis f...
Marktresearch
Grundlage jeder Wertermittlung sind die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt. Wesentliche Voraussetzungen für ihre zuverlässige Analyse und Beurteilung sind neben umfangreicher Marktkenntnis und Erfahrung des Gutachters insbesondere der Zugriff auf aktuelle, valide Marktdaten. Ein gründliches Marktresearch bildet die Basis für die Ableitung belastbarer Bewertungsparameter und eine nachvollziehbare Wertermittlung. Es sollte daher Aussagen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, den Verhältnissen an den Miet- und Investmentmärkten sowie auch zur Wettbewerbssituation beinhalten.
Unser Büro verfügt über eigene, umfangreiche Datenbanken mit aktuellen Markt- und Transaktionsdaten, welche durch weitere nationale sowie internationale Datenbanken (u.a. Property Market Analysis (PMA), Real Capital Analytics (RCA), IZ-Research, BIIS-Research) ergänzt werden. Darüber hinaus engagieren wir uns mit unserem Büro an der Weiterentwicklung mehrerer Researchplattformen. Umfangreiches Marktresearch ist Kernbestandteil unserer Wertgutachten. Darüber hinaus erstellen wir Researchberichte auch als separate Leistung.
Nutzungsarten
Wertgutachten werden für unterschiedlicher Grundstücks- und Nutzungsarten benötigt. Die nachfolgende Übersicht zeigt typische Immobilienarten, für die wir unsere Dienstleistungen anbieten. Ist Ihr Bewertungsfall nicht aufgeführt? Sprechen Sie uns an!
Büroimmobilien
Allgemeine Bürogebäude, Bürogebäude der öffentlichen Hand
Handelsimmobilien
Shopping-Center, Fachmarktzentren, Fachmärkte, High-Street Einzelhandel, Geschäftshäuser
Wohnen allgemein
Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen
Temporäres Wohnen
Mikrowohnen, Serviced Apartments, Aparthotel, Co-Living
Wohnen für Studenten
Studentenwohnheime
Unternehmensimmobilien
Gewerbeparks, Light-Industrial-Immobilien, Industrieimmobilien
Logistik
Lagerlogistik, Distributionslogistik, Umschlaglogistik, Hybridlogistik
Sozialimmobilien
Pflegeheime, Betreutes Wohnen, Ärztehäuser, Gesundheitszentren (MVZ)
Kinderbetreuung
Kindertagesstätten, Kindergärten
Hotel
Markenhotellerie, Tagungshotel, Ferienhotel, Wellnesshotel, Hostel
Parken
Parkhäuser, Parkgaragen, Parkdecks
Sonderimmobilien
Schlösser, Burgen
Immobilien für religiöse Zwecke
Kirchen
Gemeinbedarf
Bleibende oder abgehende Gemeinbedarfsflächen

Honorare für Wertermittlungsgutachten sind grundsätzlich frei verhandelbar.
Im Regelfall werden diese unter Berücksichtigung der Höhe des ermittelten Werts, der Komplexität der Wertermittlung (z.B. mehrere Stichtage, Rechte und Belastungen des Grundstücks usw.) sowie des ggfs.
über das Übliche hinausgehenden Aufwands bei der Erfassung der wertrelevanten Merkmale vereinbart. Unser Anspruch ist die Lieferung qualitativ hochwertiger Wertermittlungsgutachten. Aus diesem Grund verzichten wir auf die Erstattung von Kurzgutachten. Unsere Honorare orientieren sich an der Empfehlung des Bundesverbands der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen (b.v.s e.V.; link: www.bvs-ev.de). Die vollständige Honorarordnung finden sie hier (Link zur Datei). (b.v.s e.V.). The complete fee schedule can be found here.
Beauftragung und erforderliche Unterlagen
Bei Interesse an einer professionellen Verkehrswert- oder Beleihungswertermittlung sprechen Sie uns bitte an! Im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs erörtern wir mit Ihnen gemeinsam Ihre individuellen Anforderungen an eine Bewertung. Hierfür nehmen wir uns Zeit. Unverbindlich!
We are happy to take the time for this and of course, the consultations are not binding! If you have decided to place an order, you can use the form below. In order to be able to process your appraisal order, we are also dependent on the delivery of the relevant property documentation. In order to ease this process, we have compiled the following checklist for you. Some of these documents can also be provided by us upon the presentation of an appropriate owner’s power of attorney.



